#GrizzlyToolsTeam
Wir, die Grizzly Tools GmbH & Co KG, sind ein mittelständisches Familienunternehmen mit Sitz in Großostheim. Seit der Firmengründung im Jahr 1998 sind wir uns unserer Verantwortung nicht nur für die jetzige Gesellschaft bewußt, sondern stellen gerade auch im Hinblick auf unsere Nachfolgegenerationen unsere Entscheidungen auf verantwortungsvolle Grundpfeiler. Die Einhaltung von Recht und Gesetz in unserem unternehmerischen Handeln ist dabei selbstverständlich. Aber auch Nachhaltigkeit, der sparsame Umgang mit Ressourcen wie auch faire und sichere Arbeitsbedingungen spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Das gemeinsame Verständnis der Unternehmensführung zu den wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sind nachfolgend zusammengefasst. Sie repräsentieren zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisieren zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie gegenüber unseren Beschäftigten.
Dieser Code of Conduct für Geschäftspartner beschreibt die grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen, die Grizzly Tools an ihre Geschäftspartner richtet.
Die enthaltenen Prinzipien stellen Mindeststandards für unsere Geschäftsbeziehungen dar. Der Code of Conduct basiert auf den nachfolgend aufgeführten internationalen Leitsätzen und Prinzipien:
Die nationalen und sonstigen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die jeweils in den Ländern der Geschäftstätigkeit gelten sowie die in diesem Code of Conduct enthaltenen Prinzipien sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete maßgeblich.
Die aus den Prinzipien abgeleiteten Standards werden im Folgenden behandelt. Ihre Umsetzung und Begleitung sind durch ein entsprechendes betriebsinternes Verfahren sicherzustellen.
Der Geschäftspartner hält darüber hinaus sämtliche für seine Branche einschlägigen beruflichen Standards ein.
Der Geschäftspartner hat die Kriterien Gleichstellung und Chancengleichheit für seine Arbeitnehmer sicherzustellen sowie jegliche Form der Diskriminierung zu unterlassen. Dabei ist das gesamte Beschäftigungsverhältnis in Betracht zu ziehen, insbesondere Einstellung, Ausbildung, Weiterbildung, Vergütung, Beförderung, Kündigung, Ruhestand sowie Disziplinarmaßnahmen.
Niemand darf aufgrund seines Alters, einer Behinderung, seiner ethnischen Herkunft, seines Familienstands, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, einer Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen, seiner Nationalität, einer politischen Überzeugung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner sexuellen Orientierung, einer Schwangerschaft, seines sozialen Hintergrunds, anderer persönlicher Merkmale oder anderer sachlich nicht gerechtfertigter Umstände diskriminiert und benachteiligt werden. Der Geschäftspartner unterbindet darüber hinaus jede Form von Diskriminierung und geht aktiv dagegen vor.
Der Geschäftspartner trägt dafür Sorge, dass am Arbeitsplatz niemand einer groben oder unmenschlichen Behandlung ausgesetzt ist. Dazu gehören insbesondere sexuelle Belästigung, körperliche Bestrafung, geistige und körperliche Nötigung, Beleidigungen und die Beschimpfung von Mitarbeitern. Mitarbeitern darf auch nicht mit solchem Verhalten gedroht werden.
Der Geschäftspartner setzt keine Zwangsarbeit ein. Zwangsarbeit umfasst jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe, verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Dazu zählen auch Leibeigenschaft oder andere Formen von Machtausübung bzw. Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung oder Erniedrigungen. Des Weiteren respektiert der Geschäftspartner das Kündigungsrecht seiner Mitarbeiter.
Sämtliche Formen von Kinderarbeit sind verboten. Nationale Regelungen sowie internationale Standards zum Schutz Minderjähriger sind einzuhalten. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter liegen, mit dem die gesetzliche Schulpflicht endet. In keinem Fall dürfen Mitarbeiter jünger als 15 Jahre alt sein (bzw. 14 Jahre, wenn nationales Recht gemäß ILO-Übereinkommen 138 dies zulässt). Zudem dürfen Jugendliche bis 18 Jahre keine Nachtarbeit verrichten.
Der Geschäftspartner achtet die vorherrschenden Landrechte und unterlässt jede widerrechtliche Zwangsräumung und jeden widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer oder mehrerer Personen sichert, insbesondere beim Erwerb oder bei der Bebauung.
Der Geschäftspartner hält die jeweils einschlägigen Umweltschutzgesetze und -verordnungen ein und beachtet die Verbote aus den oben aufgeführten umweltbezogenen Übereinkommen im Hinblick auf Quecksilber, persistente organische Schadstoffe und gefährliche Abfälle. Der Betrieb des Geschäftspartners genügt den Anforderungen des Abfallrechts sowie des Immissions- und Wasserschutzes. Sämtliche Vorschriften bezüglich Gefahrstoffen werden vom Geschäftspartner eingehalten. Das betrifft insbesondere die Lagerung von und den Umgang mit Gefahrstoffen und deren Entsorgung. Die Mitarbeiter sind über den Umgang mit gefährlichen Materialien und Stoffen zu unterrichten.
Der Geschäftspartner verursacht keine schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, schädlichen Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauch, wodurch die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt, der Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehrt, der Zugang zu Sanitäranlagen erschwert oder die Gesundheit einer oder mehrerer Personen geschädigt werden könnten.
Weitere Umweltbelastungen sind, soweit dies mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist, zu vermeiden oder jedenfalls zu vermindern. Umwelt- und Klimaschutz sowie die Förderung von Biodiversität sind eine kontinuierliche Aufgabe, der nur durch eine stetige Verbesserung des Schutzniveaus durch die permanente Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und durch Abfallreduzierung nachgekommen werden kann. Der Geschäftspartner unternimmt hierfür im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit angemessene Anstrengungen.
Der Geschäftspartner sichert zu, die Regelungen dieses Code of Conducts entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren und gegenüber seinen eigenen Vertragspartnern durch geeignete vertragliche Regelungen durchzusetzen.
Der Geschäftspartner richtet ein betriebsinternes Meldewesen für Verstöße gegen die in diesem Code of Conduct niedergelegten Standards ein; Mitarbeiter, die Meldungen machen, dürfen deswegen nicht diszipliniert oder benachteiligt werden.
Bei einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzung des Code of Conducts im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette des Geschäftspartners verpflichtet sich der Geschäftspartner,
Eine Verletzung der Pflichten aus diesem Code of Conduct berechtigt Grizzly Tools insbesondere, dem Geschäftspartner eine angemessene Frist für die Beseitigung der Verletzung zu setzen und nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Verletzung schwerwiegend ist. Im Fall eines Rücktritts bzw. einer Kündigung ist Grizzly Tools gegenüber dem Geschäftspartner nicht zum Ersatz von aus dem Rücktritt bzw. der Kündigung entstehenden Schäden verpflichtet.
Stockstädter Str. 20
D-63762 Großostheim
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